PV-Investitionsförderung 2015

Mit heute startet die Investitionsförderung 2015 des Klima- und Energiefonds, zur Förderung von PV-Anlagen bis 5 kWp für Private und Betriebe/Vereine.
Das Fördersystem bleibt im Wesentlichen gleich, wurde aber mit drei positiven Neuerungen versehen.

Folgende wichtige Informationen haben wir für Sie zusammengefasst:
     •    Förderstart: 24. Februar 2015 (Förderende 14. Dezember 2015)
     •    Förderbudget: 17 Millionen Euro
     •    Fördersatz:
                    275 Euro/kWp für freistehende Anlagen und Aufdachanlagen
                    375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen
     •    NEU: Errichtungszeit 12 Wochen ab Registrierung; spätestens jedoch bis 7. März 2016 (wenn Registrierung am 14. Dezember 2015 erfolgte)
     •    NEU: Förderung von Gemeinschaftsanlagen: Mind. 2 Wohn- bzw. Geschäftseinheiten. Max. 5 kWp/Person; max. 30 kWp in Summe; jeder Beteiligte muss separaten Förderantrag stellen
     •    NEU: Ein Antragsteller kann die Förderung für mehrere PV-Anlagen an verschiedenen Standorten beantragen (nicht aber am selben Standort)
     •    Kombination mit anderen Bundes- bzw. Landesförderungen nicht möglich (keine Doppelförderung der Anlagen) – Nur der nicht geförderte Anteil darf von einer zweiten Stelle gefördert werden
     •    Weiterhin sind nur 5 kWp einer Anlage förderbar
Den ausführlichen Förderleitfaden finden Sie hier .
 
Ihr Weg zur Förderung:
     1.    Planen Sie Ihre Anlage in Ruhe mit einem professionellen Fachbetrieb und holen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber einen Zählpunkt.
     2.    Registrierung:  Mit der Registrierung erhalten Sie die Bestätigung, dass das Fördergeld für Ihre Anlage 12 Wochen lang reserviert ist.
     3.    Errichtung der Anlage: Wird die Anlage nicht innerhalb der 12 Wochen abgerechnet erlischt der Anspruch auf Förderung für dieses Jahr.
 
Auf Grund der Umsetzungsfrist von 12 Wochen ist es wichtig, entweder bei der Registrierung bereits alle notwendigen Bescheide vorliegen zu haben, oder sie rechtzeitig zu erhalten, damit die Anlage innerhalb von 12 Wochen nach der Registrierung errichtet werden kann. Ansonsten erlischt der Förderantrag.
 
Förderhomepage:  www.pv.klimafonds.gv.at
Registrierung:        www.meinefoerderung.at/pv2015


[Quelle:  PV AUSTRIA]

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